Lesenswert für die Geschichte des Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist der gute, aber nicht vollständige, Wikipedia Eintrag zum Thema.
Ausgangssituation war die sicherlich schwierige Lage von Presseverlagen, insbesondere Zeitungen, die in den letzten 15 Jahren tiefgreifende Veränderungen durch Digitalisierung und globaler Vernetzung verkraften mussten.
Um dieses Thema aufzugreifen wurde im Koalitionsvertrag der Schwarz-gelben Koalition 2009 folgendes vereinbart:
„Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für
Leistungsschutzrecht für Presseverlage - was bisher geschah
http://archiv.jimmy-schulz.com/content/leistungsschutzrecht-f%C3%BCr-presseverlage-was-bisher-geschah
Heute tagt die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft zum letzten Mal. Seit drei Jahren war sie Schmelztiegel und Drehscheibe der politischen Debatte rund um Digitalisierung und globale Vernetzung und den Veränderungen, die sich daraus ergeben. Mit großem Interesse begleitet, stellten sich viel Einigkeit und in manchem Thema auch große Differenzen heraus und es wurde fast immer sachlich diskutiert. Einige waren begeistert, andere enttäuscht. Manche wussten vorher schon, dass aus der Enquete nichts werden kann.
Ich sehe diese drei Jahre nicht nur wegen der im Bericht festgehaltenen Ergebnisse als erfolgreich an,
Wie Dorothee Bär in Ihrem Blogbeitrag richtig bemerkte sind mittlerweile so ziemlich alle Argumente ausgetauscht und das für und wieder für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausreichend diskutiert.
Warum jetzt also nochmal ein Blogbeitrag von mir? Ich habe meine Meinung zum Thema seit Jahren mehrfach geäußert und bereits vor über einem halben Jahr einen Vorschlag gemacht, der dem Thema einen neuen Impuls geben sollte. Das ganze lässt sich übrigens hier nachlesen, was ich auch zum Verständnis des weiteren Textes empfehle.
Lesenswert für die Geschichte des Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist der gute, aber nicht vollständige, Wikipedia Eintrag zum Thema.
Ausgangssituation war die sicherlich schwierige Lage von Presseverlagen, insbesondere Zeitungen, die in den letzten 15 Jahren tiefgreifende Veränderungen durch Digitalisierung und globaler Vernetzung verkraften mussten.
Um dieses Thema aufzugreifen wurde im Koalitionsvertrag der Schwarz-gelben Koalition 2009 folgendes vereinbart:
„Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für
Leistungsschutzrecht für Presseverlage - was bisher geschah
http://archiv.jimmy-schulz.com/content/leistungsschutzrecht-f%C3%BCr-presseverlage-was-bisher-geschah
Heute tagt die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft zum letzten Mal. Seit drei Jahren war sie Schmelztiegel und Drehscheibe der politischen Debatte rund um Digitalisierung und globale Vernetzung und den Veränderungen, die sich daraus ergeben. Mit großem Interesse begleitet, stellten sich viel Einigkeit und in manchem Thema auch große Differenzen heraus und es wurde fast immer sachlich diskutiert. Einige waren begeistert, andere enttäuscht. Manche wussten vorher schon, dass aus der Enquete nichts werden kann.
Ich sehe diese drei Jahre nicht nur wegen der im Bericht festgehaltenen Ergebnisse als erfolgreich an,
Wie Dorothee Bär in Ihrem Blogbeitrag richtig bemerkte sind mittlerweile so ziemlich alle Argumente ausgetauscht und das für und wieder für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausreichend diskutiert.
Warum jetzt also nochmal ein Blogbeitrag von mir? Ich habe meine Meinung zum Thema seit Jahren mehrfach geäußert und bereits vor über einem halben Jahr einen Vorschlag gemacht, der dem Thema einen neuen Impuls geben sollte. Das ganze lässt sich übrigens hier nachlesen, was ich auch zum Verständnis des weiteren Textes empfehle.